Grundsätzlich sind alle offenen Feuer anmeldepflichtig. Davon ausgeschlossen sind Grillfeuer, die zu üblichen Tageszeiten mit nicht übermäßiger Rauchentwicklung im privaten Bereich kontrolliert erzeugt werden.
Sollten Sie jedoch mit einer größeren Rauchentwicklung oder starkem Feuerschein rechnen, sollten Sie dieses Feuer anmelden. Auch in Land- oder Forstwirtschaft sind Feuer jeglicher Art anmeldepflichtig, ansonsten kann es schnell teuer werden. Wird auf Grund einer starken Rauchentewicklung die Feuerwehr alarmiert, muss der Verursacher dafür die Kosten tragen.
Deswegen sollten Sie im Zweifel immer das zuständige Ordnungsamt und die integrierte Rettungsleitstelle für den Landkreis Schwäbisch Hall informieren.
Stadtverwaltung Crailsheim - 07951/403-0
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Rettungsleitstelle SHA - 0791/19296
Steinbacher Str. 27
74523 Schwäbisch Hall
Für weitere Informationen stehen wir ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.