anmeldepflichtige Feuer

Grillen/ Lagerfeuer / Wohnhausbrand

Grundsätzlich sind alle offenen Feuer anmeldepflichtig. Davon ausgeschlossen sind Grillfeuer, die zu üblichen Tageszeiten mit nicht übermäßiger Rauchentwicklung im privaten Bereich kontrolliert erzeugt werden.

Sollten Sie jedoch mit einer größeren Rauchentwicklung oder starkem Feuerschein rechnen, sollten Sie dieses Feuer anmelden. Auch in Land- oder Forstwirtschaft sind Feuer jeglicher Art anmeldepflichtig, ansonsten kann es schnell teuer werden. Wird auf Grund einer starken Rauchentewicklung die Feuerwehr alarmiert, muss der Verursacher dafür die Kosten tragen.

Deswegen sollten Sie im Zweifel immer das zuständige Ordnungsamt und die integrierte Rettungsleitstelle für den Landkreis Schwäbisch Hall informieren.

Stadtverwaltung Crailsheim - 07951/403-0

Marktplatz 1

74564 Crailsheim

Rettungsleitstelle SHA - 0791/19296

Steinbacher Str. 27

74523 Schwäbisch Hall

 

Für weitere Informationen stehen wir ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterIhre Feuerwehr

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Freiwillige Feuerwehr Crailsheim

Feuerwache 1
Gartenstraße 14
D-74564 Crailsheim

Freiwillige Feuerwehr Crailsheim

Feuerwache 2
Im Fliegerhorst 9
D-74564 Crailsheim

Kontakt:

Tel: +49 7951 403 - 3000
Fax: +49 7951 403 - 2000
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