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31.12.2017 15:43 Alter: 6 yrs
Kategorie: News

Sylvester feiern - aber Sicher!


Sylvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps. 

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!

Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch 15 benannte Stellen durchgeführt.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand! 

Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf

Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen

Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab 

Verteilen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons. 

Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.

Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!

Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)

Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

Achten Sie auf Altersbeschränkungen

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene)
Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Berlin nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.
Nur im Freien zünden, niemals in Räumen! 

Sichern Sie Wohnung und Balkon!

Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen

Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon

Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.

Wenn es zum Brand kommt

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:

Raum verlassen

Türen schließen

Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren

Feuerwehr erwarten und einweisen

Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.



Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Freiwillige Feuerwehr Crailsheim

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Im Fliegerhorst 9
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Fax: +49 7951 403 - 2000
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